Stipendien

Der Kanton Zürich hilft Personen in Ausbildung mit Geld für die Deckung der Ausbildungs­kosten. Diese Hilfe heisst Stipendien oder Darlehen. Schülerinnen und Schüler kantonaler Mittelschulen können Stipendien beantragen, wenn die Familie wenig Geld hat. Diese Stipendien sind Teil der kantonalen Bildungspolitik und dienen der Chancengleichheit.

Es gibt viele Voraussetzungen für den Anspruch auf Stipendien. Um zu erfahren ob jemandem Beiträge zustehen, muss ein Gesuch mit Unterlagen eingereicht werden. Dieses Gesuch kann online über das Webportal «ZHservices» gestellt werden, die rechts herunterladbaren PDF «Checkliste Gesuch Ausbildungsbeiträge» und «Online Gesuch für Stipendien-Tipps» enthalten alle Informationen dazu.

Das Gesuch muss im Monat vor Beginn der Ausbildung vollständig eingereicht sein, damit der/die Gesuchstellende ab Beginn der Ausbildung Anspruch auf Stipendien hat (d. h. bis spätestens 31. Juli 2024). Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald der/die Gesuchstellende die elektronische Empfangsbestätigung des Webportals per E-Mail erhalten hat. Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, wie z. B. eine Ausbildungsbestätigung, dürfen später via stipendien@ajb.zh.ch nachgesendet werden.

Sämtliche relevanten Informationen sind im Link rechts unter stipendien.zh.ch zu finden. Hilfe bei der Einreichung des Gesuchs ist bei der Kundenberatung (online.stipendien@ajb.zh.ch oder +41 43 259 96 80, Wahlziffer 1) erhältlich.

Pro Jahr werden über 9'000 Gesuche bei der Abteilung Stipendien eingereicht. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Die Wartezeit nach Einreichung des Gesuches nach Einreichung des Gesuchs kann bis zu 6 Monate dauern.